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	<title>Buchhaltung &amp; Steuern &#8211; faktorly GmbH</title>
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		<title>Rückstellung für Körperschafts- und Gewerbesteuer</title>
		<link>https://www.faktorly.com/rueckstellung-fuer-koerperschafts-und-gewerbesteuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Faktorly GmbH]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Apr 2025 14:35:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchhaltung & Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Körperschafts- und Gewerbesteuer für das aktuelle Geschäftsjahr wird abgesehen von den entsprechenden Vorauszahlungen erst im Folgejahr bezahlt. Die Ausgabe steht damit [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Körperschafts- und Gewerbesteuer für das aktuelle Geschäftsjahr wird abgesehen von den entsprechenden Vorauszahlungen erst im Folgejahr bezahlt. Die Ausgabe steht damit noch nicht an, wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten. Um das in der Bilanz abzubilden, wird ein entsprechender Passivposten gebildet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist eine Rückstellung?</h2>



<p>Manchmal sind Kosten (wie in unserem Fall Steuern) vorhersehbar und werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft eintreten, sind dies aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Wenn wir diese bis dahin gänzlich ignorieren, wird das ein falsches Bild von der finanziellen Situation hinterlassen. Die Bilanz würde nicht mehr die tatsächlichen Verpflichtungen abbilden. Um dies richtig abzubilden, werden Rückstellungen gebildet. Einige Häufige Arten von Rückstellungen sind die folgenden:</p>



<p><strong>Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten</strong>: Wird gebildet, wenn das Unternehmen eine Verbindlichkeit erwartet, deren genauer Betrag und/oder Fälligkeitsdatum noch unklar ist. Beispiele dafür sind Rechtsstreitigkeiten oder Garantieverpflichtungen.</p>



<p><strong>Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften</strong>: Diese werden gebildet, wenn aus einem laufenden Geschäft ein Verlust erwartet wird, beispielsweise aus einem Kaufvertrag, bei dem die Kosten der Vertragserfüllung voraussichtlich die Erträge übersteigen werden.</p>



<p><strong>Pensionsrückstellungen</strong></p>



<p><strong>Instandhaltungsrückstellungen</strong>: Hierbei geht es um Rückstellungen für notwendige, aber noch nicht durchgeführte Instandhaltungsarbeiten, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden müssen.</p>



<p><strong>Aufwandsrückstellungen</strong>: Diese werden für innerhalb eines Geschäftsjahres anfallende Aufwendungen gebildet, die erst in einem folgenden Geschäftsjahr zu Ausgaben führen.</p>



<p><strong>Steuer-Rückstellungen</strong>: Werden insbesondere für die Körperschafts- und Gewerbesteuer gebildet. Hierauf gehen wir in diesem Artikel noch weiter ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bildung von Rückstellung für Körperschafts- und Gewerbesteuer in SKR03 und SKR04</h2>



<p>Die Körperschafts- und Gewerbesteuer wird erst im Folgejahr bezahlt. Dennoch wird sie dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher soll eine Rückstellung gebildet werden. Wir erklären, wie diese in SKR03 und SKR04 gebucht werden:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Buchungssätze für die Rückstellung der Gewerbesteuer</h3>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Kontenrahmen</td><td>SOLL</td><td>HABEN</td></tr><tr><td>SKR03</td><td>4320 (Gewerbesteuer)</td><td>0956 (Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG)</td></tr><tr><td>SKR04</td><td>7610 (Gewerbesteuer)</td><td>3035 (Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG)</td></tr></tbody></table></figure>



<p><strong>§ 4 Abs. 5b EStG</strong></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>Die Gewerbesteuer und darauf entfallende Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben.</p>
</blockquote>



<p>Durch die Einführung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wurde der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgeschafft. In der Handelsbilanz gilt der Gewerbesteueraufwand jedoch weiterhin als Betriebsausgabe. Trotz des Verbots des Abzugs müssen in der Steuerbilanz Rückstellungen für Gewerbesteuer gebildet werden. Die Auswirkungen auf den Gewinn sind außerhalb der Bilanz zu neutralisieren.</p>



<p></p>



<h3 class="wp-block-heading">Buchungssätze für die Rückstellung der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlags</h3>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Kontenrahmen</td><td>SOLL</td><td>HABEN</td></tr><tr><td>SKR03</td><td>2200 (Körperschaftsteuer)<br>2208 (Solidaritätszuschlag)</td><td>0963 (Körperschaftssteuerrückstellung)<br>0955 (Steuerrückstellungen)</td></tr><tr><td>SKR04</td><td>7600 (Körperschaftsteuer)<br>7608 (Solidaritätszuschlag)</td><td>3040 (Körperschaftssteuerrückstellung)<br>3020 (Steuerrückstellungen)</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Auflösung der Rückstellungen</h2>



<p>Die Rückstellung soll natürlich nicht ewig verbleiben, sondern bei der Zahlung oder dem Wegfall des Grundes für die Rückstellung aufgelöst werden.</p>



<p>Es gibt drei Szenarien für die Auflösung von Rückstellungen:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Die Rückstellung entspricht genau dem tatsächlichen Aufwand. Die Rückstellung wird vollständig aufgebraucht bzw. bei der Zahlung verbucht.</li>



<li>Die Rückstellung ist geringer als der tatsächliche Aufwand. Die Rückstellung wird voll ausgeschöpft und der darüber hinausgehende Aufwand wird zusätzlich verbucht.</li>



<li>Die Rückstellung übersteigt den tatsächlichen Aufwand. Die Rückstellung wird bis zur Höhe des tatsächlichen Aufwands genutzt und der überschüssige Betrag wird erfolgswirksam aufgelöst.</li>
</ol>



<p><strong>Buchung der Zahlung:</strong></p>



<p>Die Zahlung wird von der Rückstellung auf das entsprechende Bankkonto oder Kasse gebucht.</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Kontenrahmen</td><td>SOLL</td><td>HABEN</td></tr><tr><td>SKR03</td><td>0963 (Körperschaftsteuer)<br>0955 (Solidaritätszuschlag)<br>0956 (Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG)</td><td>1200 (Bank)<br></td></tr><tr><td>SKR04</td><td>3040 (Körperschaftsteuer)<br>3020 (Solidaritätszuschlag)<br>3035 (Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG)</td><td>1800 (Bank)</td></tr></tbody></table></figure>



<p>Sofern die Rückstellung nicht genau dem Betrag entspricht, können entsprechende Erträge aus der Auflösung der Steuerrückstellung auf folgende Konten gebucht werden:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Kontenbezeichnung</td><td>SKR03</td><td>SKR04</td></tr><tr><td>Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen § 4 Abs. 5b EStG</td><td>2283</td><td>7643</td></tr><tr><td>Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für sonstige Steuern</td><td>2289-2299</td><td>7694-7699</td></tr><tr><td>Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen</td><td>2735</td><td>4930-4931</td></tr></tbody></table></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>E-Rechnung &#8211; Pflicht zur elektronischen Rechnung ab 2025</title>
		<link>https://www.faktorly.com/e-rechnung-pflicht-ab-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Faktorly GmbH]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Aug 2024 06:22:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchhaltung & Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.faktorly.com/?p=2273</guid>

					<description><![CDATA[Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Wir geben einen Überblick, was mit der E-Rechnung eigentlich gemeint ist und was die Regelung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Wir geben einen Überblick, was mit der E-Rechnung eigentlich gemeint ist und was die Regelung bedeutet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet E-Rechnung?</h2>



<p>Mit E-Rechnung bzw. elektronischer Rechnung ist hier nicht gemeint, dass diese einfach digital (z.B. als PDF) versenden werden muss. Vielmehr handelt es sich bei der E-Rechnung um eine strukturierte Datenform, die maschinell lesbar ist und direkt <a href="https://www.faktorly.com/kontobewegungen-importieren/" data-type="post" data-id="2251">in die Buchhaltungssoftware des Empfängers eingelesen</a> und verarbeitet werden kann. Beispiele dafür sind ZUGFeRD, XRechnung oder EDIFACT.</p>



<p>Wir erklären dir im folgenden genauer, was es damit auf sich hat und wie du E-Rechnungen erstellen oder empfangen kannst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Pflicht für E-Rechnungen im B2B-Bereich ab 01.01.2025</h2>



<p>Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Einführung der-Rechnung beschlossen. Im ersten Schritt ist damit im B2B-Geschäftsverkehr der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung zu ermöglichen. Das gilt vorerst für im Inland steuerbare Umsätze. Für die weiteren Schritte gibt es einige Übergangsfristen bis 2028.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum kommt die verpflichtende E-Rechnung?</h3>



<p>Zusammengefasst soll mit der elektronischen Rechnung die Digitalisierung vorangetrieben werden und Steuerbetrug bekämpft werden.</p>



<p>Deutschland folgt mit dem Wachstumschancengesetz dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer. Die E-Rechnung kann auch als erster Schritt für ein digitales Meldesystem auf Basis von elektronischen Rechnungen sein. Dieses sieht die ViDa-initiative der Europäischen Kommission vor. In Vorbereitung auf das geplante Meldesystem wurde im ersten Schritt die E-Rechnung beschlossen. So können die Unternehmen bereits die notwendige Software einführen, um valide E-Rechnungen zu erzeugen. </p>



<p>Der Zeitrahmen für das digitale Meldesystem steht noch nicht abschließend fest. Der Zeitplan der EU sieht eine Umsetzung bis 2028 vor &#8211; mittlerweile ist aber eine Verschiebung auf 2030 oder sogar 2032 in der Diskussion.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ab wann gilt das?</h3>



<p><strong>Für im Inland steuerbare Umsätze ist der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen</strong></p>



<p>Die darüber hinausgehende generelle Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 01.01.2025 &#8211; hat aber Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller bis 2027 vorgesehen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Übergangsregelungen bis Ende 2026</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rechnungsaussteller dürfen für inländische B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen sonstige Rechnungen versenden, das bedeutet Papierrechnungen, einfache PDF Dateien oder elektronische Daten die nicht der Vorgabe entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig. </li>



<li>Die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist für diese aber erforderlich</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Übergangsregelungen bis Ende 2027</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Für Rechnungsaussteller mit weniger als 800.000€ Umsatz im Vorjahr gelten die selben Regelungen wie bis Ende 2026.</li>



<li>EDI-Formate abseits der EN 16931</li>
</ul>



<p><strong>Wichtig</strong>: Die vorgesehene Übergangsregelung (§ 27 Abs. 39 UStG-E) betrifft nur die Ausstellung von Rechnungen. Wenn der leistende Unternehmer eine E-Rechnung ausstellt, muss der Rechnungsempfänger diese auch entgegennehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Formate gibt es bei E-Rechnungen und wie erstelle ich diese?</h2>



<p>Wir haben weiter oben schon beschrieben, dass ein digitales Dokument (z.B. in Form einer PDF Datei, welche per E-Mail verschickt wird) noch keine E-Rechnung im Sinne der Anforderungen nach EN 16931 ist. Diese erfordert ein strukturiertes Format, welches &#8222;maschinenlesbar&#8220; ist und damit von der Software des Rechnungsempfängers einfach importiert werden kann.</p>



<p>Ein einfaches Bild oder eine PDF Datei, die mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellt wurde, erfüllt das in der Regel noch nicht. Der Grund ist einfach: Es gibt keine Vorgabe, wo die Informationen auf dieser stehen. Zum Beispiel Rechnungsnummer kann sich oben links, oben rechts oder an einer völlig anderen Stelle befinden. Das lässt sich auf alle weiteren Informationen übertragen. Zwar können diese inzwischen auch mit Texterkennung und KI ausgelesen werden, es bleibt aber ein gewisser Interpretationsspielraum, sodass die Vorgabe strukturierte Datensätze vorsieht. Diese sind dann aber für das menschliche Auge schwerer lesbar, da ihr Fokus auf der Verarbeitung durch Maschinen liegt. Beispiele dazu findest du unten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">XRechnung</h3>



<p>Dieser Standard wurde speziell für die öffentliche Verwaltung in Deutschland entwickelt. Die Rechnungsdaten werden hier im XML-Format dargestellt. Dieses ist wie oben erwähnt für Software sehr gut zu importieren, für Menschen aber schwerer lesbar.</p>



<pre class="wp-block-code"><code>&lt;?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?&gt;
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        &lt;/cac:Party&gt;
    &lt;/cac:AccountingSupplierParty&gt;

    &lt;cac:AccountingCustomerParty&gt;
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                    &lt;cbc:ID&gt;VAT&lt;/cbc:ID&gt;
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        &lt;/cac:Party&gt;
    &lt;/cac:AccountingCustomerParty&gt;

    &lt;cac:PaymentMeans&gt;
        &lt;cbc:PaymentMeansCode&gt;30&lt;/cbc:PaymentMeansCode&gt;
        &lt;cbc:PaymentDueDate&gt;2023-09-26&lt;/cbc:PaymentDueDate&gt;
        &lt;cac:PayeeFinancialAccount&gt;
            &lt;cbc:ID&gt;DE12345678901234567890&lt;/cbc:ID&gt;
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                &lt;cbc:ID&gt;GENODEF1P01&lt;/cbc:ID&gt;
            &lt;/cac:FinancialInstitutionBranch&gt;
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        &lt;/cac:Price&gt;
    &lt;/cac:InvoiceLine&gt;

&lt;/Invoice&gt;
</code></pre>



<h3 class="wp-block-heading">ZUGFeRD</h3>



<p>Das ZUGFeRD Format verbindet ein <strong>maschinenlesbares XML-File</strong> mit einem für Menschen lesbarem PDF. Es gibt also einen XML-Teil der Rechnung, welcher von Software gut verarbeitet werden kann <strong>und ein visuelles PDF für den menschlichen Leser</strong>. Für den Nutzer sieht die Datei wie ein &#8222;normales PDF&#8220; aus. Aus unserer Sicht ist es damit das perfekte Format, welches wir auch in faktorly Buchhaltung implementiert haben.</p>



<p>Daraus ergibt sich auch der größte Vorteil von diesem <strong>hybriden Format</strong>: Selbst, wenn der Empfänger noch keine E-Rechnung verarbeiten kann, kann er sich die Rechnung ansehen und die Verbuchung und Bezahlung analog vornehmen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">EDI</h3>



<p><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Datenaustausch" data-type="link" data-id="https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Datenaustausch" target="_blank" rel="noopener">EDI </a>(Electronic Data Interchange) ist ein standardisierter elektronischer Austausch von Geschäftsdaten zwischen Unternehmen, der es ermöglicht, Dokumente wie Bestellungen, Rechnungen oder Lieferscheine automatisch und ohne manuelle Eingriffe zwischen verschiedenen IT-Systemen zu übertragen.<br>Dieser benötigt aber einige Vorarbeiten: Es muss ein Format geklärt werden, das Protokoll und die Verbindung muss bestimmt werden. Diese Form ist aktuell gerade bei größeren Unternehmen relativ verbreitet. Je nach Format kann es aber sein, dass die Rechnung nicht der Norm EN 16931 entspricht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Buchhaltungssoftware zu Erstellen und Verarbeiten von E-Rechnungen </h2>



<p>Am einfachsten geht die Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen natürlich mit einer dafür geeigneten Buchhaltungssoftware. Wenn deine Buchhaltungssoftware dies unterstützt, ist das schon der erste Schritt.</p>



<p>Wenn du deine Rechnungen bisher mit Word oder Excel geschrieben und einfach als PDF exportiert hast, besteht Handlungsbedarf. Das manuelle Erstellen und Auslesen der strukturierten Daten ist sehr mühselig, wie du dir nach dem obigen Beispiel sicher vorstellen kannst.</p>



<p>Aus unserer Sicht führt hier kein Weg an einem professionellen Rechnungsprogramm vorbei, welches Rechnungen im vorgegebenem Format erstellen und auch erhaltene Rechnungen importieren kann.</p>



<p><strong>Wichtig ist nämlich insbesondere der Empfang</strong>: Hierfür gibt es keine Übergangsfrist. Wenn ab dem 01.01.2025 ein Lieferant eine entsprechende elektronische Rechnung schickt, muss der Empfänger diese verarbeiten können.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechnung aus dem EU Ausland richtig verbuchen &#8211; Reverse Charge</title>
		<link>https://www.faktorly.com/rechnung-aus-dem-eu-ausland-richtig-verbuchen-reverse-charge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Faktorly GmbH]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Oct 2023 20:37:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchhaltung & Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.faktorly.com/?p=1563</guid>

					<description><![CDATA[Reverse Charge Der &#8222;Normalfall&#8220; ist einfach: Der Ersteller der Rechnung weist diese auf seiner Rechnung aus und führt diese auch an das [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Reverse Charge</h2>



<p>Der &#8222;Normalfall&#8220; ist einfach: Der Ersteller der Rechnung weist diese auf seiner Rechnung aus und führt diese auch an das Finanzamt ab. In bestimmten Fällen kann es aber bei Geschäften zwischen Unternehmen auch zu einem Reverse-Charge, also zu einer Umsatzsteuerschuld des Leistungsempfängers kommen. Hier muss dann also der Leistungsempfänger (Kunde) die Umsatzsteuer entrichten. </p>



<p>Wenn du direkt zu den Beispielbuchungen in SKR 03 und SKR 04 willst, kannst du <a href="#richtig-buchen" data-type="internal" data-id="#richtig-buchen">hier </a>nach unten springen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum Reverse-Charge?</h3>



<p>In vielen Fällen ist die erbrachte Leistung im Land des Leistungsempfängers (Kunde) umsatzsteuerpflichtig. Daraus ergeben sich ein paar Herausforderungen, welche der Gesetzgeber mit dem Reverse-Charge Verfahren für Geschäfte zwischen Unternehmen vereinfachen möchte.</p>



<p><strong>Vereinfachung</strong>: Es kann sowohl für das Finanzamt als auch den Leistungserbringer einfacher sein, wenn die Umsatzsteuer nicht über Landesgrenzen hinweg abgeführt werden muss, sondern der Leistungsempfänger die Steuern an sein lokales Finanzamt abführt.</p>



<p><strong>Vermeidung von Steuerbetrug</strong>: Das Reverse-Charge Verfahren hat das Ziel, das Risiko der Umsatzsteuerbetrüge zu senken. Beim sogenannten <strong>Karussellbetrug</strong> arbeiten mehrere Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Staaten zusammen. Dabei führt eine der Parteien die einbezogene Umsatzsteuer nicht ab. Währenddessen machen die weiteren involvierten Abnehmer die Vorsteuer geltend und erhalten sie vom Finanzamt erstattet.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Welche Leistungen fallen unter das Reverse-Charge Verfahren?</h3>



<p>Das wichtigste vorab: <strong>Das Reverse-Charge Verfahren kommt nur zum Einsatz, wenn zwei Unternehmen ein grenzübergreifendes B2B Geschäft abschließen</strong>. Die Regeln können von Land zu Land variieren.</p>



<p>Definiert werden die Leistungen in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html" data-type="link" data-id="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html" target="_blank" rel="noopener">§ 13b UStG</a>, insbesondere § 13b Absatz 2 UStG</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>(2) Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Werklieferungen und nicht unter Absatz 1 fallende sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers;</li>



<li>Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens;</li>



<li>Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen;</li>



<li>Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Als Grundstücke gelten insbesondere auch Sachen, Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern. Nummer 1 bleibt unberührt;</li>



<li>Lieferungen<br>a) der in § 3g Absatz 1 Satz 1 genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g und<br>b) von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter Buchstabe a fallen;</li>



<li>Übertragung von Berechtigungen nach § 3 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, Emissionsreduktionseinheiten nach § 2 Nummer 20 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes, zertifizierten Emissionsreduktionen nach § 2 Nummer 21 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes, Emissionszertifikaten nach § 3 Nummer 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes sowie von Gas- und Elektrizitätszertifikaten;</li>



<li>Lieferungen der in der Anlage 3 bezeichneten Gegenstände;</li>



<li>Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen. Nummer 1 bleibt unberührt;</li>



<li>Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109);</li>



<li>Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5 000 Euro beträgt; nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben dabei unberücksichtigt;</li>



<li>Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5 000 Euro beträgt; nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben dabei unberücksichtigt;</li>



<li>sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation. Nummer 1 bleibt unberührt.</li>
</ol>
<cite>§ 13b UStG Absatz 2</cite></blockquote>



<h3 class="wp-block-heading">Pflichtangaben auf einer Reverse-Charge Rechnung</h3>



<p>Eine Rechnung im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Diese Pflichtangaben sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) festgelegt. Zu den wichtigsten Pflichtangaben auf einer Reverse-Charge-Rechnung gehören:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Rechnungsdatum:</strong> Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde.</li>



<li><strong>Name und Anschrift des leistenden Unternehmers:</strong> Die vollständigen Angaben des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat.</li>



<li><strong>Name und Anschrift des Leistungsempfängers:</strong> Die vollständigen Angaben des Unternehmens, das die Leistung empfangen hat. </li>



<li><strong>Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmers</strong></li>



<li><strong>Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistungsempfängers:</strong> Die USt-IdNr. des Leistungsempfängers sollte davor ebenso validiert werden.</li>



<li><strong>Fortlaufende Rechnungsnummer</strong></li>



<li><strong>Lieferdatum oder Zeitpunkt der Leistung</strong></li>



<li><strong>Art und Menge der erbrachten Leistung</strong></li>



<li><strong>Nettobetrag der Leistung</strong></li>



<li><strong>Zahlungsziel</strong></li>



<li><strong>Vereinbarte Preisminderungen</strong>: Zum Beispiel Skonto </li>



<li><strong>Hinweis auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens:</strong> Eine explizite Erklärung, dass das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird. Dieser Hinweis sollte klar und deutlich sein, damit der Leistungsempfänger erkennen kann, dass er die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss</li>
</ol>



<h3 class="wp-block-heading" id="richtig-buchen">Wie kann man den Reverse-Charge richtig buchen?</h3>



<p>Hier möchten wir dir noch ein paar praktische Buchungsbeispiele für Eingangs- und Ausgangsrechnungen im SKR 03 und SKR 04 zeigen. Die Buchung erfolgt jeweils netto.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Buchung durch den Leistungserbringer</h4>



<p>Wir behandeln im ersten Beispiel eine <strong>innergemeinschaftliche Lieferung </strong>von Waren.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>SKR 03: <strong>1200 </strong>&#8222;Bank&#8220; (Soll) an <strong>8125 </strong>&#8222;Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung §4 Nr. 1b UStG&#8220; (Haben)</li>



<li>SKR 04: <strong>1800 </strong>&#8222;Bank&#8220; (Soll) an <strong>4125 </strong>&#8222;Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung §4 Nr. 1b UStG&#8220; (Haben)</li>
</ul>



<p>Als zweites Beispiel behandeln wir nun noch ein Beispiel zu <strong>sonstigen Leistungen</strong>.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>SKR 03: <strong>1200 </strong>&#8222;Bank&#8220; (Soll) an <strong>8336 </strong>&#8222;Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen&#8220; (Haben)</li>



<li>SKR 04: <strong>1800 </strong>&#8222;Bank&#8220; (Soll) an <strong>4336 </strong>&#8222;Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen&#8220; (Haben)</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Buchung durch den Leistungsempfänger (Steuerschuldner)</h4>



<p>Wir behandeln hier das Beispiel eines <strong>innergemeinschaftlichen Erwerbs</strong>. Es kann noch weitere Fälle wie andere oder sonstige Leistungen geben.</p>



<ul class="wp-block-list"></ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>SKR 03: 
<ul class="wp-block-list">
<li>Erwerb (netto) <strong>3425 </strong>&#8222;„&#8220;Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer“ (Soll) an <strong>1200 </strong>&#8222;Bank&#8220; (Haben)</li>



<li>Verbuchung der Steuer: <strong>1574 </strong>&#8222;Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%&#8220; (Soll) an <strong>1774 </strong>&#8222;Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%&#8220;</li>
</ul>
</li>



<li>SKR 04: 
<ul class="wp-block-list">
<li>Erwerb (netto) <strong>5425</strong>&#8222;„&#8220;Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer“ (Soll) an <strong>1800 </strong>&#8222;Bank&#8220; (Haben)</li>



<li>Verbuchung der Steuer: <strong>1404</strong> &#8222;Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%&#8220; (Soll) an <strong>3804 </strong>&#8222;Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%&#8220; (Haben)</li>
</ul>
</li>
</ul>



<p>Als zweites Beispiel nochmals die <strong>sonstigen Leistungen</strong> aus sicht des Leistungsempfängers:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>SKR 03: 
<ul class="wp-block-list">
<li>Erwerb (netto) <strong>3123 </strong>&#8222;Sonstige Leistungen § 13b 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer“ (Soll) an <strong>70000 </strong>&#8222;Kreditor Konto&#8220; (Haben)</li>



<li>Verbuchung der Steuer: <strong>1574 </strong>&#8222;Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%&#8220; (Soll) an <strong>1774 </strong>&#8222;Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%&#8220;</li>
</ul>
</li>



<li>SKR 04: 
<ul class="wp-block-list">
<li>Erwerb (netto) <strong>5923 </strong>&#8222;Sonstige Leistungen § 13b 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer“ (Soll) an <strong>70000 </strong>&#8222;Kreditor Konto&#8220; (Haben)</li>



<li>Verbuchung der Steuer: <strong>1407</strong>  &#8222;Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%&#8220; (Soll) an <strong>3804 </strong>&#8222;Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%&#8220; (Haben)</li>
</ul>
</li>
</ul>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>One-Stop-Shop (OSS)</title>
		<link>https://www.faktorly.com/one-stop-shop-oss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Faktorly GmbH]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Oct 2023 07:46:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchhaltung & Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.faktorly.com/?p=1511</guid>

					<description><![CDATA[One-Stop-Shop (OSS) und Mehrwertsteuer: Vereinfachte grenzüberschreitende Steuerabwicklung Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Endverbrauch von Waren und Dienstleistungen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading"><strong>One-Stop-Shop (OSS) und Mehrwertsteuer: Vereinfachte grenzüberschreitende Steuerabwicklung</strong></h2>



<p>Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Endverbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.  Da die EU aus mehreren Ländern besteht, kann die Besteuerung von grenzüberschreitenden Transaktionen komplex sein &#8211; die Mehrwertsteuer müsste bei grenzüberschreitenden Geschäften gegebenenfalls an viele verschiedene EU Mitgliedsstaaten abgeführt werden. Hier kommt der One-Stop-Shop ins Spiel.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?</strong></h3>



<p>Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein System, das in der EU eingeführt wurde, um die Mehrwertsteuerabwicklung für Unternehmen zu vereinfachen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen und Waren verkaufen. Das OSS-System ermöglicht es Unternehmen, die Mehrwertsteuer für alle ihre EU-Transaktionen an einem einzigen Ort, in ihrem Herkunftsland, zu deklarieren und zu zahlen, anstatt sich in jedem EU-Land, in dem sie tätig sind, separat registrieren zu müssen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wie funktioniert der OSS?</h3>



<p><div id="__next"><div class="relative z-0 flex h-full w-full overflow-hidden"><div class="relative flex h-full max-w-full flex-1 flex-col overflow-hidden"><main class="relative h-full w-full flex-1 overflow-auto transition-width"><div role="presentation" class="flex h-full flex-col"><div class="flex-1 overflow-hidden"><div class="react-scroll-to-bottom--css-ifnqq-79elbk h-full dark:bg-gray-800"><div class="react-scroll-to-bottom--css-ifnqq-1n7m0yu"><div class="flex flex-col text-sm dark:bg-gray-800"><div class="group final-completion w-full text-token-text-primary border-b border-black/10 gizmo:border-0 dark:border-gray-900/50 gizmo:dark:border-0 bg-gray-50 gizmo:bg-transparent dark:bg-[#444654] gizmo:dark:bg-transparent" data-testid="conversation-turn-5"><div class="p-4 justify-center text-base md:gap-6 md:py-6 m-auto"><div class="flex flex-1 gap-4 text-base mx-auto md:gap-6 gizmo:gap-3 gizmo:md:px-5 gizmo:lg:px-1 gizmo:xl:px-5 md:max-w-2xl lg:max-w-[38rem] gizmo:md:max-w-3xl gizmo:lg:max-w-[40rem] gizmo:xl:max-w-[48rem] xl:max-w-3xl }"><div class="relative flex w-[calc(100%-50px)] flex-col gizmo:w-full lg:w-[calc(100%-115px)] agent-turn"><div class="flex-col gap-1 md:gap-3"><div class="flex flex-grow flex-col gap-3 max-w-full"><div class="min-h-[20px] flex flex-col items-start gap-3 whitespace-pre-wrap break-words overflow-x-auto"><div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light"><p>Hier sind die Grundprinzipien des OSS:</p></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></main></div></div></div></p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Registrierung: Unternehmen können sich für das OSS-System in ihrem Heimatland registrieren.</li>



<li>Deklaration: Unternehmen melden alle grenzüberschreitenden Mehrwertsteuertransaktionen über das OSS-Portal in ihrem Heimatland.</li>



<li>Zahlung: Die Mehrwertsteuerbeträge werden in einem einzigen Land bezahlt und von dort aus an die Steuerbehörden der anderen EU-Länder weitergeleitet.</li>



<li>Vereinfachter Bürokratieaufwand: Die Notwendigkeit, sich in jedem EU-Land zu registrieren und in jedem Land Mehrwertsteuererklärungen abzugeben, entfällt.</li>
</ol>



<h3 class="wp-block-heading">Anleitung zur OSS Anmeldung in Deutschland über das BOP Portal</h3>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="542" src="https://www.faktorly.com/wp-content/uploads/2023/10/oss_bop_portal-1024x542.png" alt="" class="wp-image-1513" style="aspect-ratio:1.8892988929889298;width:930px;height:auto" srcset="https://www.faktorly.com/wp-content/uploads/2023/10/oss_bop_portal-1024x542.png 1024w, https://www.faktorly.com/wp-content/uploads/2023/10/oss_bop_portal-300x159.png 300w, https://www.faktorly.com/wp-content/uploads/2023/10/oss_bop_portal-768x407.png 768w, https://www.faktorly.com/wp-content/uploads/2023/10/oss_bop_portal-650x344.png 650w, https://www.faktorly.com/wp-content/uploads/2023/10/oss_bop_portal.png 1284w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Die Registrierung für One Stop Shop in Deutschland kann online über das &#8222;BOP Portal&#8220; des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen.</p>



<p>Das Portal ist unter folgender URL erreichbar: <a href="https://www.elster.de/bportal/start" target="_blank" rel="noopener">https://www.elster.de/bportal/start</a></p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Einloggen mit Zertifikat</strong>: Vermutlich verfügst du schon über eine ELSTER Zertifikatsdatei (.pfx Datei) &#8211; zum Beispiel für das übermitteln von Umsatzsteuervoranmeldungen oder weiteren Steuererklärungen. Wenn nicht, kann über den Button &#8222;Benutzerkonto erstellen&#8220; ein neues Benutzerkonto erstellt werden. Das Zertifikat bekommst du am Ende der Registrierung.</li>



<li><strong>Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung </strong>(vormals Mini-One-Stop-Shop): So heißt das Formular, dass ausgefüllt werden muss. Dieses startest du über Formulare &amp; Leistungen -&gt; Alle Formulare</li>



<li><strong>Ausfüllen des Formulars mit den Daten eures Unternehmens</strong></li>



<li><strong>Bestätigung der Registrierung</strong>: Ihr erhaltet nach der Registrierung zunächst eine Bestätigung der Übermittlung vom BZSt.</li>
</ol>



<h3 class="wp-block-heading">Ist die Registrierung Pflicht?</h3>



<p>Die Steuern zu zahlen, ist natürlich Pflicht. Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist allerdings nicht verpflichtend &#8211; und somit auch die Registrierung nicht. Entsprechende in einem anderen EU-Land steuerpflichtige Verkäufe müssen dann dort jeweils lokal gemeldet und abgeführt werden. Schlussendlich soll das One-Stop-Shop Verfahren eine Möglichkeit sein, genau diese einzelnenen Meldungen zu ersetzen und den Prozess zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">&#8222;Freibetrag&#8220; &#8211; B2C-Lieferschwellen</h3>



<p>Die Lieferschwelle sank zum 01.07.2021 auf 10.000€. Für Online-Händler bedeutet das, dass die Umsatzsteuer bereits bei Überschreiten dieser Lieferschwelle in den Ländern der Kunden entrichtet werden muss.</p>



<p>Der Schwellenwert von 10.000 Euro gilt in der ganzen EU für alle Verkäufe ins Ausland. In diese Lieferschwelle werden Warenlieferungen und der Verkauf elektronischer Dienstleistungen einbezogen.</p>



<p>Wenn der Umsatz eines deutschen Händlers für alle diese Umsätze unter 10.000 Euro liegt, kann er ihn in Deutschland versteuern. Wird die Lieferschwelle von 10.000 Euro erreicht, muss der Online-Händler die Mehrwertsteuer in dem jeweiligen Land zahlen &#8211; hier kann dann das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) verwendet werden.</p>



<p></p>
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